Monatsarchiv: Dezember 2009

People will judge you by your actions, not your intentions. – Zivile Gerichtsbarkeit und die Bundeswehr

Seit Wochen liest man in den Zeitungen und Zeitschriften im Teil Politik oder Internationales – oder gar in zu Sonderausgaben ausartenden Berichten wie bei Spiegel und Stern immer wieder von Kundus. Da wird davon berichtet, wer angeblich wann was gewusst habe weil irgendwer irgendwem irgendwas sagte. Woher diese Informationen stammen ist dabei nie so ganz klar.
Worüber erstaunlich wenig berichtet wird, sind die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen Oberst Georg Klein. Da ist die Rede von den Entschädigungszahlungen für die zivilen Opfer des 04. Septembers 2009, da wird über den grundsätzlichen Hintergrund der Bundeswehrbeteiligung am ISAF-Einsatz geschrieben, über Präsident Barack Obamas Forderungen nach mehr Soldaten der NATO-Partner, aber kaum jemand scheint sich die Frage danach zu stellen, warum ein Soldat vor ein ziviles Gericht gestellt werden soll.

Natürlich ist Oberst Klein nicht der erste Soldat, dem bevorsteht, dass staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen ihn aufgenommen werden.
In der Bundesrepublik Deutschland gäbe es laut Artikel 96, Absatz 2 im Grundgesetz die Möglichkeit, so genannte Wehrstrafgerichte im Verteidigungsfall und für Auslandseinsätze einzurichten. Bisher sind sie jedoch nicht eingerichtet worden und somit unterliegen die Angehörigen der Bundeswehr weiterhin der zivilen Gerichtsbarkeit.

(2) Der Bund kann Wehrstrafgerichte für die Streitkräfte als Bundesgerichte errichten. Sie können die Strafgerichtsbarkeit nur im Verteidigungsfalle sowie über Angehörige der Streitkräfte ausüben, die in das Ausland entsandt oder an Bord von Kriegsschiffen eingeschifft sind. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz. Diese Gerichte gehören zum Geschäftsbereich des Bundesjustizministers. Ihre hauptamtlichen Richter müssen die Befähigung zum Richteramt haben.

In Deutschland wie in Frankreich ist es derzeit so, dass es Militärgerichte im Friedensfall nicht gibt. Das heißt, wenn sich auch deutsche Soldaten im Raum Kundus täglich unter Beschuss befinden und dies tatsächlich kriegsähnliche Zustände sind, wie es ja auch Verteidigungsminister Dr. Karl-Theodor zu Guttenberg versteht, der Einsatz aber offiziell (aus verschiedensten Gründen) kein Krieg ist, dann gibt es in Deutschland auch kein Militärgericht. Bei Vorfällen im Auslandseinsatz ist dann die zivile Gerichtsbarkeit zuständig. Nach deutschem Recht löst die Tötung eines Menschen durch einen deutschen Staatsangehörigen automatisch staatsanwaltschaftliche Ermittlungen aus. Diese müssen allerdings nicht zwingend zur Einleitung eines Strafverfahrens führen.

Im Herbst 2008 sind in der Nähe von Kundus eine Frau und zwei Kinder bei einem tragischen Zwischenfall an einem Checkpoint getötet worden. Infolgedessen wurde ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen einen Bundeswehrsoldaten eingeleitet. Viele Soldatinnen und Soldaten waren verunsichert und hatten wenig Verständnis dafür, dass für die Ermittlungen im Kontext eines Auslandseinsatzes der Bundeswehr dieselben Maßstäbe wie im Inland angelegt wurden – gleichzeitig fühlten sie sich vom damaligen Verteidigungsminister Dr. Franz Josef Jung allein gelassen. Nachdem sich der Wehrbeauftragte Reinhold Robbe damit beschäftigt hatte, wurde der Rechtsschutz für die Soldatinnen und Soldaten verbessert. Nun trägt der Bund die Kosten der strafrechtlichen Rechtsverteidigung, wenn Bundesbedienstete im Rahmen einer dienstlichen Tätigkeit im Ausland einer Straftat gegen das Leben oder die körperliche Unversehrtheit beschuldigt oder verdächtigt werden.
Doch wie der Fall Kundus zeigt, bleibt die Verunsicherung in der Truppe.

Die Untersuchung einer Tötung im Ausland soll hier gar nicht in Abrede gestellt werden. Doch das eigentliche Problem scheinen die zivilen Gerichte zu sein. Wer von uns kann sich denn wirklich in die Situation hineinversetzen, ständig unter Beschuss zu stehen und sich dann gegebenenfalls auch nur zu wehren? Derzeit ist es so, dass die Gerichtsbarkeit in Deutschland da liegt, wo der Soldat stationiert ist. Es wird überlegt, ob man nicht ein spezialisiertes Gericht, ein so genanntes „Zentralgericht“ einrichtet, etwa in Potsdam, was ja vom Einsatzführungskommando mit Sitz in Geltow nicht so weit weg ist.

Gegen die Einrichtung eines solchen Gerichtes spricht angeblich, dass Justiz und Militär nicht vereinbar seien – so nennt Prof. Dr. Sibylle Tönnies, Juristin, Soziologin und Publizistin mit Lehrauftrag für Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie und Völkerrecht an der Universität Potsdam, eine demokratische Problematik in ihrem Artikel Die Bundeswehr braucht keine Sondergerichte indem sie Kurt Tucholsky (der ja nebenbei auch noch Soldaten als Mörder verunglimpfte) zitiert.
Und doch nennt Prof. Dr. Tönnies das eigentlich Entkräftende ihres Argumentes selbst – eine militärische Gerichtsbarkeit wie im Grundgesetz erlaubt, untersteht dem Justizminister – nicht jedoch dem Verteidigungsminister.

Was jedoch für ein solches Gericht spräche, wäre dass sich endlich Richter mit den Vorfällen befassen würden, die sich mit Afghanistan nicht nur aus der Zeitung oder der Tagesschau auskennen, sondern solchen, die sich sowohl mit dem Aufbau der Bundeswehr (gerade was Kundus angeht, gibt es ja wohl erhebliche Kenntnislosigkeit allein schon was die Tatsache angeht, wer wem wann welchen Befehl geben kann – ein deutscher Oberst kann ja nun wohl nicht die amerikanische Luftwaffe befehlen) als auch mit der Sicherheitslage vor Ort auskennen.
Was für ein solches Gericht spräche, wäre außerdem, dass die Soldaten nicht von vorneherein vorverurteilt werden würden – wie es ja auch ein Oberst Klein verdient hätte, sich erst einmal anhören zu lassen.

Das Zitat im Titel deutet darauf hin, dass zivile Richter die Lage die zu diesem oder jenem Zwischenfall geführt haben, eventuell nicht so gut einschätzen können wie dies Richter könnten, die auf Auslandseinsätze spezialisiert sind. Vielleicht würden Soldaten bei einem solchen Richter nicht nur aufgrund der „actions“ verurteilt werden, vielleicht stießen sie aufgrund ihrer „intentions“ gar auf etwas Verständnis. Die Gefahr, jeden Soldaten von vornherein von jedem Verdachtsmoment frei zu sprechen besteht nicht, da es sich ja immer noch um unparteiische Richter handelt.
Keineswegs jedoch sollte, wie Prof. Dr. Tönnies im Untertitel ihres Artikels fordert, Das Töten im Krieg […] normalen Maßstäben unterworfen bleiben. Denn wenn sie sich tatsächlich mit den täglichen Angriffen auf unsere Soldatinnen und Soldaten (oder gar Mitbürger, wenn sie von normalen Maßstäben spricht) beschäftigen würde, würde sie merken, dass diese im Einsatz keineswegs normalen Maßstäben unterworfen sind.
Im Sinne unserer Soldaten die sich jeden Tag neu dafür entscheiden, Leib und Leben für ihre Kameraden, dieses Land und die Menschen hier sowie im Einsatzland zu riskieren sollten wir noch einmal überdenken, wie sinnvoll eine zivile Gerichtsbarkeit ist – denn nur wer nicht im Voraus schon vorverurteilt ist, hat auch eine Chance seine Unschuld zu beweisen.

Frohe Feiertage und ein gutes Jahr 2010

Ich wünsche allen Lesern, Freunden und Bekannten ein schönes Jahresende.

In diesen Tagen bin ich unseren Soldatinnen und Soldaten im Einsatz und deren Familien zu Hause besonders dankbar dafür, dass sie fortwährend Einschränkungen in Kauf nehmen, damit wir in Deutschland ein friedliches Weihnachtsfest feiern konnten.

Meine Gedanken und Gebete sind besonders bei meinen Freunden Ryan und John im Irak sowie Alexander in Afghanistan sowie bei den Familien unserer gefallenen und verwundeten Soldaten.

Ich wünsche uns allen ein gutes Jahr 2010.

„Patiare potius ipse quam facias scelus.“ oder Kundus – Eine kleine Presseschau

„Besser Unrecht erleiden als Unrecht tun.“ sagte Lucius Annaeus Seneca d. Jüngere.

Das scheint übertragbar auf die derzeitige Debatte um die Vorkommnisse in Chahar Darreh, etwa sechs Kilometer südwestlich vom deutschen Provincial Reconstruction Team (PRT) in Kundus am 04. September 2009.

Obwohl es inzwischen sehr viele Berichte und auch zeitliche Abläufe des 04. Septembers gegeben hat, verwundert es doch, dass diese bestenfalls am 03. September beginnen. Es gab allerdings auch ein Leben vor Kundus. Deshalb aus aktuellen Anlass – damit vielleicht auch wir aus Deutschland uns ein besseres Urteil darüber machen können, wie es dazu kommen konnte, dass Oberst Georg Klein so gehandelt hat, wie er es tat – hier eine kleine Auswahl diverser Meldungen aus Afghanistan aus der Zeit vor dem 04. September:

– 04.08.2009 Taliban kehren zurück nach Kundus Jetzt drohen den Bundeswehrsoldaten in Kundus neue Angriffe

– 10.08.2009 Angriff auf Bundeswehr Bundeswehrsoldaten wurden am Sonntagmorgen um 4.30 Uhr drei Kilometer südwestlich des deutschen PRT in Kundus mit Hand- und Panzerabwehrwaffen beschossen. Wenig später wurden sie erneut attackiert und es kam zu einem Feuergefecht.

– 15.08.2009 Bombenanschlag auf das NATO-Hauptquartier in Kabul 8 Menschen sterben.

– 31.08.2009 Bundeswehr-Soldaten in Kundus beschossen Am 29. August sind deutsche Soldaten mit Handfeuer- und Panzerabwehrwaffen beschossen worden.

– 03.09.2009 Vizechef des afghanischen Geheimdienstes NDS wird von Taliban ermordet

– 03.09.2009 Gegen 22 Uhr afghanischer Zeit werden zwei Tanklastzüge des deutschen PRTs aus einem NATO-Versorgungskonvoi auf dem Weg nach Angorbagh gestohlen. Beide Fahrer werden geköpft. Später bleiben die Tanklastzüge in einer Sandbank stecken. Es wird angenommen, dass sie die Straße verlassen haben, um zu wenden und zum deutschen Feldlager zu fahren.

Am 04. September 2009 erfolgte dann der Luftangriff auf die zwei Tanklastwagen und Taliban. Natürlich ist es schrecklich, dass es dabei auch zivile Opfer gegeben hat. Das bestreitet niemand – weder in der Politik noch im Verteidigungsministerium. Aber wir sollten auch nicht vergessen – es sind unsere Mitbürger, unsere Brüder und Schwestern, Väter und Mütter, Männer und Frauen, die mehrfach bedroht, beschossen, angegriffen, verwundet oder getötet worden sind. Können wir es mit uns vereinbaren, zu akzeptieren wenn unseren Mitbürgern Unrecht getan wird, wenn sie attackiert werden weil sie ihre Arbeit tun (etwa den Schutz der zivilen Aufbauhelfer) und man ihre bisher erreichten Erfolge zunichte machen will? Sollen wir tatsächlich akzeptieren, dass unsere Soldaten unter Beschuss stehen und sich nicht wehren? Ist es wirklich besser, Unrecht zu erleiden als Unrecht zu tun? Die toten Zivilisten sind tragisch und wären vielleicht vermeidbar gewesen. Aber man sollte sich vor Augen halten, dass die Bundeswehr unter ständigem Beschuss von als solchen nicht identifizierbaren Kämpfern stand und dass nach dem erfolgreichen Anschlag mit Tanklastzügen auf ein Gefängnis im Süden Afghanistans bereits Anschläge mit Tanklastzügen auf deutsche Camps versucht worden waren.

Dr. Franz Josef Jung hat – in einem seiner besseren Momente als Bundesverteidigungsminister – nach dem Angriff auf das NATO-Hauptquartier in Kabul im August 2009 gesagt „Wer uns angreift, wird bekämpft“.

Oberst Klein sollte man zu Gute halten, dass er versucht hat nach den wiederholten Anschlägen auf die Bundeswehr, besonders im Raum Kundus, unsere Soldaten zu schützen. Und das ist als Kommandeur seine erste Aufgabe. Nach dem erneuten Erstarken der Taliban im Raum Kundus (der ethnisch fast ausschliesslich aus Paschtunen besteht, aus denen sich die Taliban wiederum zu einem Großteil rekrutieren) auch mit versuchten Anschlägen mit Tanklastwagen (!) auf das Bundeswehr-Camp sollte man ihm den versuchten Schutz der Soldaten hoch anrechnen.

Bereits 2008 hat Abdulmajid Azimi, Leiter des afghanischen Nachrichtendienstes NDS (National Directorate of Security) in Kundus ein härteres Vorgehen der Deutschen gefordert.

Auf den nächtlichen Beschuss des deutschen Lagers [durch die Taliban] gebe es deshalb nur eine Antwort: Bomben aus der Luft, „so, wie es die Amerikaner machen“.

(Zitiert in Koelbl, Susanne und Gebauer, Matthias. (27. Oktober 2008). Tödlicher Einsatz. Der Spiegel. [20. September 2009].)

Inzwischen hört man, dass Oberst Klein Informationen des Bundesnachrichtendienstes hatte, nach denen die Taliban planten, das deutsche Camp in Kundus mit den Tanklastzügen anzugreifen. Diese Vermutung steht ja (auch im Zusammenhang mit der Annahme, die Laster seien nur in der Sandbank stecken geblieben, als sie wenden wollten, um zum Camp zurück zu fahren) schon länger im Raum, nun kommt also ein Drei-Punkte-Plan der Taliban dazu.

Also warten wir erst einmal ab, was der Untersuchungsausschuss findet. Und um beim Latein zu bleiben:

In dubio pro reo. Das gilt auch für Oberst Georg Klein.

A400M – Vorteile, Nachteile, Vorurteile? oder Der Traum vom Fliegen

„Und er fliegt doch!“ war diese Woche die Schlagzeile vieler Printmedien zum mehr als zwei Jahren verspäteten Jungfernflug des A400M von Airbus Military.

Lange (zu lange?) hatte das 110 Tonnen wiegende Transportflugzeug auf sich warten lassen. Schuld an der erneuten Verzögerung sollen die Extrawürste der einzelnen bestellenden Nationen sein. Hier etwa das Modell der britischen Royal Airforce:

Die britische Version des A400M

Quelle: http://www.armedforces.co.uk/raf/listings/raf7d20.htm

Er fliegt also. Aber viele Fragen stehen weiterhin im Raum. Etwa die Frage, ob der A400M wirklich gebraucht wird und ob er wirklich so ein Alleskönner ist, wie er immer angepriesen wird. Und dann sind da noch die Fragen zur internationalen Rüstungskooperation.

Aber zunächst die Gegenwart:

In einem einzigen Jahr muss die Bundeswehr etwa 15.000 Tonnen Material nach Afghanistan transportieren. Bisher geschieht das hauptsächlich durch die Transall C-160D.

Quelle: http://www.tag-der-heeresflieger.de/news.php?nid=368&subid=101

Die Transall, von deren Typ bis zur tatsächlichen Einführung des A400M noch 86 bei der Luftwaffe im Einsatz bleiben sollen, schafft die Strecke von Deutschland nach Afghanistan nur mit einem Zwischenstop im südrussischen Krasnodar. Mit dem A400M soll es möglich sein, diesen zweitägigen Trip nun an einem Tag im Stück zu bewältigen.

Allerdings gibt es da ein Problem – der A400M hat eine maximale Startmasse von 141 Tonnen. Das ist zwar wahrlich ein Fortschritt gegenüber den maximal möglichen 49 Tonnen der Transall, jedoch wundert man sich schon, warum Deutschland ein Transportflugzeug bestellt, das keinen deutschen Panzer in einem Stück transportieren kann. Hier bleibt also nur, weiterhin die russische Antonow mit einer maximalen Startmasse von 600 Tonnen wie bisher als Teil der Strategic Airlift Interim Solution zu chartern oder aber den Panzer in zwei Flugzeugen zu transportieren…

Letzteres ist natürlich möglich – aber wenn man bedenkt dass die Luftwaffe nicht unbedingt zum Spaß fliegt, und dass die Panzer ausgeflogen werden, weil sie am anderen Ende benötigt werden, stimmt der Gedanke an einen Panzer ohne Ketten skeptisch.

„Bitte beschiesst uns erst wenn auch das zweite Flugzeug hier ist, und wir den Panzer wieder zusammengeschraubt haben.“?

Das hat mit der Realität – besonders in Einsatzgebieten wie Afghanistan – wenig zu tun, wo deutsche Truppen im Raum Kundus inzwischen fast täglich angegriffen werden.

Scheinbar haben sich die Sowjets etwas dabei gedacht, die Weiterentwicklung der Antonow – die sechsstrahlige AN-225 – Мрія zu nennen, was ukrainisch für „Traum“ ist.

In Europa gibt es schon länger Pläne, ein gemeinsames Transportflugzeug zu entwickeln. Für den Übergangszeitraum, bis der A400M tatsächlich fertig ist und ausgeliefert werden kann, gibt es SALIS. Diese Strategic Airlift Interim Solution ist die Übergangslösung der NATO und der EU um Transportengpässe zu überbrücken bis der A400M fertig gestellt ist. Zu diesem Zweck stehen zwei Antonow A-124 am Flughafen Leipzig/Halle zur Verfügung.

Quelle: http://www.flugzeuginfo.net/acimages/an124_kp.jpg

Warum nun also A400M und nicht etwa eine weiter entwickelte Version der Transall oder der Antonow?

Die internationale Rüstungskooperation ist für viele ein Buch mit sieben Siegeln. Besonders wichtig ist die Realisierbarkeit der Interoperabilität in Bündnissen wie der NATO. Dabei ergibt es selbstverständlich Sinn, dass begrenzt zur Verfügung stehende Ressourcen geteilt werden und so das bestmögliche Ergebnis erreicht werden kann. Neben der Interoperabilität ist Standardisierung die andere Voraussetzung für Erfolg in der internationalen Kooperation. Gerade bei ISAF ist deutlich geworden, dass es einige Bündnispartner gibt, die zwar Mittel für den Truppentransport hätten, jedoch keine (weiteren) Truppen zur Verfügung stellen können. Andererseits gibt es Truppensteller, denen die Mittel für den Truppentransport fehlen. In diesem Zusammenhang ist es so, dass die Bündnisfähigkeit natürlich verbessert werden kann, wenn Staat A dem Piloten von Staat B das Flugzeug zur Verfügung stellen kann, und er damit umgehen kann, weil es gemeinsame Trainigsmöglichkeiten gibt und man die Flugzeuge kennt, da sie in etwa baugleich sind.

Bei der Debatte um den A400M gab es die Frage, ob es denn wohl politisch vertretbar sei, weiterhin ein Transportflugzeug wie die Antonow vom russisch-ukrainischen Unternehmen Ruslan SALIS GmbH zu chartern oder zu kaufen. Dabei ist zu bedenken, dass diese Flugzeuge über einen längeren Zeitraum kontrolliert und gewartet werden müssen, und dass dazu natürlich auch Ersatzteile zur Verfügung gestellt werden müssen. In einem Fall, in dem der Hersteller bzw. das Herstellerland sich nicht mit den Zielen der Empfänger identifiziert – oder etwa in Fällen wie Afghanistan wo sich Russland aus bekannten Gründen militärisch nicht engagieren kann – könnte dies verweigert werden. Andererseits ist es so, dass sich Länder kurz- oder langfristig diplomatisch miteinander überwerfen können.

Neben der Antonow war auch ein Angebot aus Nordamerika auf dem Tisch. Durch die Kooperation innerhalb der NATO, aber auch durch die traditionellen transatlantischen Beziehungen ist ein schwerwiegender diplomatischer Bruch zwischen Europa und Nordamerika unwahrscheinlicher als mit Russland.

Dennoch schienen die politischen aber auch die wirtschaftlichen Vorzüge einer europäischen Rüstungskooperation zu überwiegen. Natürlich ist die Schaffung von Arbeitsplätzen immer wichtig. Aber wenn es für die militärischen Fähigkeiten bessere Angebote gab, bleibt die Frage bestehen, ob man sich nicht für das nordamerikanische Angebot – so bliebe es wenigstens in der NATO-Familie – hätte entscheiden können oder gar sollen.

Denn nach den bisherigen Verzögerungen bleibt nur zu hoffen, dass Airbus Military den Zeitplan einhalten kann, um den Jahreswechsel 2012/13 die ersten Flieger an die Franzosen und kurz darauf der deutschen Luftwaffe ihre ersten Exemplare zu liefern.

Es bleibt spannend.

Aktuelle Informationen über SALIS von der Streitkräftebasis hier.

Freundliches Desinteresse?

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Unser neuer Verteidigungsminister

In den Internationalen Beziehungen gibt es die Annahme, dass die Persönlichkeit, das Charisma oder die Prägung eines Individuums dessen Politik und damit auch die Politik des Landes beeinflusst. Dabei werden bisher eher Negativbeispiele genannt – etwa Wilhelm II oder auch Adolf Hitler.

In den Tagen seit seiner Vereidigung hat uns Dr. Karl-Theodor zu Guttenberg gezeigt, dass es auch anders geht. Selten hat Deutschland einen Minister gehabt, der sich mit so viel Herz und Engagement für Menschen eingesetzt hat. Im Bereich der Bundeswehr kannte man so bis jetzt vor allem Reinhold Robbe, den Wehrbeauftragten der Bundesregierung, und Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan.

Es ist erfrischend zu sehen, dass die Bundeswehr nun einen Oberbefehlshaber bekommen hat, der ihnen wohlgesonnen ist, sie mit ihren Problemen und Ängsten ernst nimmt und sich ganz deutlich vor sie stellt. Aus gegebenem Anlass – den heutigen Mandatsverlängerungen für ISAF und UNIFIL, dem Spiegel-Thema „Wann dürfen Deutsche töten?“ diese Woche mit einer scheinbar voreingenommenen und deutlich verurteilenden Berichterstattung, aber auch den Rücktritten von Dr. Franz Josef Jung, General Wolfgang Schneiderhan und Staatssekretär Peter Wichert  – hier zwei Videos von Dr. Karl-Theodor zu Guttenbergs Antrittsbesuch in Afghanistan, die Mut machen.